Allgemeine Geschäftsbedingungen

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1.
Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Designer Korrekturmuster vorzulegen.
6.2.
Die Produktionsüberwachung durch den Designer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Designer berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.